Bedingungen und Konditionen


Artikel 1. 

Alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Arbeiten und Leistungen unterliegen ausschließlich den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder gegensätzliche Bedingungen des Kunden gelten als nicht geschrieben und sind daher nicht auf unsere Verkäufe, Lieferungen, Arbeiten und Leistungen anwendbar, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von uns akzeptiert. Unser Schweigen kann keinesfalls als Zustimmung zu anderen Bedingungen interpretiert werden. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns akzeptiert werden. Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (oder nichtig) sein oder als nicht geschrieben gelten, berührt dies nicht die Gültigkeit des übrigen Teils des Vertrages.


Artikel 2. 

Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, völlig unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande und Ecoprox bv ist erst gebunden, wenn wir nach der Bestellung durch den Kunden eine gleichlautende schriftliche Auftragsbestätigung versenden UND mit der Ausführung der Bestellung beginnen. Ecoprox bv behält sich das Recht vor, Bestellungen ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Von unserem Personal aufgenommene Aufträge sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch eine befugte Person, die unser Unternehmen rechtsverbindlich vertreten kann, gültig. Die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind maßgeblich. Wenn das Angebot oder die Auftragsbestätigung keine Preise enthalten, gelten die zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Ungeachtet des Vorstehenden haben wir jederzeit das Recht, die Preise anzupassen, um gegebenenfalls eine Erhöhung unserer eigenen Kosten zu kompensieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Kostensteigerung durch: (i) Preiserhöhungen der Rohstoffe, Waren oder Dienstleistungen, die zur Herstellung der Waren erforderlich sind, sowie Preiserhöhungen unserer eigenen Lieferanten bezüglich der Waren, die wir an den Kunden liefern müssen, einschließlich einer Erhöhung der Personalkosten; (ii) Änderungen des Typs, Designs, der Qualität, der Verpackungs-, Versand- und Liefermethoden oder anderer Spezifikationen in Bezug auf die Waren im Angebot oder in der Auftragsbestätigung; (iii) Mengenengpässe und (iv) unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegen und die Durchführung des Vertrages durch uns erschweren.


Artikel 3. 

Der Kunde kann eine Bestellung oder einen Auftrag nur per Einschreiben stornieren, solange die Vorbereitungen der von uns durchzuführenden Arbeiten oder zu erbringenden Leistungen noch nicht begonnen haben und/oder die von uns zu liefernden oder zu verwendenden Waren noch nicht bestellt oder in Produktion gegangen sind. Im Falle einer Stornierung verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von acht Tagen nach der Stornierung eine Stornogebühr zu zahlen, die pauschal auf 20 % des gesamten Auftrags- oder Bestellwerts festgelegt ist, wobei wir das Recht vorbehalten, gegebenenfalls den tatsächlichen Schaden nachzuweisen, wenn dieser höher ist. Sobald die Vorbereitungen der von uns durchzuführenden Arbeiten oder zu erbringenden Leistungen begonnen haben und/oder die von uns zu liefernden oder zu verwendenden Waren bestellt oder in Produktion gegangen sind, können wir keine Stornierung mehr akzeptieren.


Artikel 4. 

Die Liefer- oder Ausführungsfrist im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in anderen vertraglichen Dokumenten ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur eine Schätzung und daher für uns nicht bindend. Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung dieser Liefer- oder Ausführungsfrist von der rechtzeitigen Lieferung der Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen unserer Lieferanten sowie von den notwendigen Informationen des Kunden abhängt. Daher haben wir das Recht, diese Liefer- oder Ausführungsfrist jederzeit anzupassen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz oder andere Entschädigungen hat. Liefer- oder Ausführungsverzögerungen können auch niemals zu Verzugsstrafen, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages zu unseren Lasten führen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobes Verschulden unsererseits vor. Jede Verzögerung in der Ausführung, von der wir Kenntnis erlangen, wird dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt. Änderungen der Bestellung oder des Auftrags durch den Kunden führen automatisch zum Erlöschen der ursprünglich vorgesehenen vermutlichen Liefer- oder Ausführungsfrist.


Artikel 5. 

Die Lieferung erfolgt entweder bei Transport der Waren durch uns oder in unserem Auftrag bei der Übergabe der Waren an den Kunden am vertraglich vereinbarten Lieferort oder bei Abholung der Waren durch den Kunden bei der Entgegennahme der Waren durch den Kunden in unserem Lager, insbesondere in dem Lager, in dem die Gegenstand des Angebots oder der Bestellung befindlichen Waren dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Kunde alle Kosten (Transport, Versicherung ...) und Risiken (einschließlich des Verlust- oder Untergangsrisikos) in Bezug auf die Waren. Wenn wir aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, die Waren dem Kunden am vertraglich vereinbarten Lieferort zu übergeben, haben wir das Recht, die Waren zu liefern und die Lieferdokumente nach eigenem Ermessen zu unterzeichnen oder die Waren bis zu ihrer tatsächlichen Übergabe auf Gefahr und auf Kosten des Kunden zu lagern, ohne dass wir dafür weiter haftbar gemacht werden können. In jedem Fall geht das Risiko für Schäden an oder Verlust unserer Waren auf den Kunden über, sobald die Lieferung hätte erfolgen müssen.


Artikel 6. 

Der Kunde muss die Waren bei Lieferung und die Arbeiten bei Ausführung sofort einer normalen, sorgfältigen Prüfung unterziehen. Jeglicher sichtbare Mangel oder jede Nichtübereinstimmung (Nichtkonformität) zwischen der vom Kunden bestellten und der von uns gelieferten Ware oder ausgeführten Arbeit muss bei der Lieferung oder spätestens 5 Werktage nach der Lieferung per Einschreiben mit einer klaren Beschreibung der festgestellten Probleme an uns gemeldet werden. Meldet der Kunde sichtbare Mängel oder Nichtkonformitäten nicht (rechtzeitig), akzeptiert er die gelieferte Ware oder die ausgeführte Arbeit und kann uns nicht mehr für diese Mängel oder Nichtkonformitäten in Anspruch nehmen. Wir können jedoch nicht für eventuelle Farbschwankungen der gelieferten Waren haftbar gemacht werden. Der Umtausch von Waren (die eingefärbt sind) ist bis maximal zwei Wochen nach der Lieferung möglich, sofern die gelieferten Waren unbeschädigt in der Originalverpackung mit einem Kaufbeleg, dessen Datum nicht älter als 2 Wochen ist, zurückgebracht werden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden wir nicht als informiert über die spezifische, vom üblichen Gebrauch abweichende Anwendung, die der Kunde für die gelieferten Waren vorsehen wird, angesehen und sind daher auch nicht dafür haftbar. Nur der Kunde ist für die spezifische Nutzung der gelieferten Waren verantwortlich. Gewährleistung für versteckte Mängel wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung gewährt. Versteckte Mängel müssen zudem, unter Androhung des Verfalls des Anspruchs, innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung des Mangels durch gewerbliche Kunden gemeldet werden. Verbraucher oder Privatkunden haben eine Frist von 2 Monaten nach der Entdeckung, um den Mangel zu melden. Jede Beschwerde muss per Einschreiben erfolgen. Schließlich kann keine Klage wegen versteckter Mängel gegen uns erhoben werden, es sei denn, innerhalb eines Jahres nach Entdeckung des Mangels. Wir können jedoch unter keinen Umständen für die Farbechtheit der von uns gelieferten Waren haftbar gemacht werden, da Farbabweichungen im Laufe der Zeit immer möglich sind. Die Gewährleistung für versteckte Mängel gilt nur zugunsten des ursprünglichen Käufers oder Auftraggebers und ist daher nicht übertragbar.


Artikel 7. 

Unsere Haftung, die sich aus der Nichterfüllung einer Verpflichtung im Rahmen der von uns geschlossenen Verträge ergibt, beruht auf einer Bemühensverpflichtung. In jedem Fall können wir nur im Falle von Betrug oder grober Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen haftbar gemacht werden. Darüber hinaus haften wir nicht für Schäden, die der Kunde infolge von Ansprüchen oder Forderungen Dritter erleidet, noch für alle etwaigen indirekten Schäden, die der Kunde infolge der Nichterfüllung des Vertrages erleidet, wie z.B. Rettungskosten, Sanierungskosten, Beeinträchtigung von Ruf und Image, zusätzliche Personalkosten, Kundenverlust, Gewinnverlust, finanzieller und kommerzieller Verlust, Verlustschaden, Betriebsunterbrechung usw. Ebenso können wir nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die von uns gelieferten Waren nicht gemäß den Einbauvorschriften von uns oder unseren Lieferanten installiert oder die von uns gelieferten Waren nicht gemäß den Gebrauchsanweisungen von uns oder unseren Lieferanten verwendet hat. Schließlich können wir nicht für Schäden an anderen Waren als den von uns im Rahmen des betreffenden Vertrages gelieferten Waren haftbar gemacht werden, noch für Schäden, die notwendigerweise an solchen anderen Waren, Produkten oder Arbeiten im Rahmen der Reparatur oder des Austauschs der gegebenenfalls von uns gelieferten mangelhaften Waren verursacht werden müssen. Auch für Schäden, die durch die von uns gelieferten Waren verursacht werden, können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn diese Schäden teilweise durch einen Fehler des Kunden verursacht werden oder wenn diese Schäden absichtlich durch den Kunden verursacht wurden oder durch den Gebrauch der Waren in Verbindung mit oder in Zusammenspiel mit anderen Produkten oder Arbeiten, für die sie nicht ursprünglich bestimmt sind oder die auf dem Markt nicht allgemein für diesen Gebrauch anerkannt sind.


Artikel 8. 

Bis zur vollständigen Zahlung aller uns zustehenden Beträge, die sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergeben, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn sie vermischt, verarbeitet, eingebaut oder weiterverkauft werden, auf Risiko des Kunden, und daher können wir ihre Rückgabe verlangen und sie ohne Formalitäten im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung zurücknehmen. Ungeachtet dieses ausdrücklichen Eigentumsvorbehalts gehen alle mit den Waren verbundenen Risiken mit deren Lieferung auf den Kunden über, wie in Art. 5 festgelegt.


Artikel 9. 

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen bar oder per Überweisung auf unser Bankkonto zahlbar. Jede Rechnung, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt wird, zieht ohne vorherige Ankündigung einen Verzugszins von 8,50% pro Jahr nach sich, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum ohne triftigen Grund wird der Schuldsaldo ohne vorherige Ankündigung um 10,0% erhöht, als Pauschalentschädigung, bis zu einem Höchstbetrag von € 2.500,00, auch wenn Nachfristen gewährt werden. Die Nichtzahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum macht den ausstehenden Saldo aller anderen Rechnungen, auch derjenigen, die noch nicht fällig sind, sofort rechtlich fällig. Wir haben auch das Recht, eine Bestellung oder einen Auftrag zu suspendieren, solange der Kunde nicht alle seine Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des betreffenden Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen den Parteien erfüllt hat, auch wenn der Kunde in das gerichtliche Reorganisationsverfahren oder ein ähnliches Verfahren aufgenommen wurde.


Artikel 10. 

Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden rechtlich ohne vorherige Ankündigung, zu Ungunsten des Kunden, im Falle von Konkurs, gerichtlicher Reorganisation, Zahlungsaufschub, offensichtlicher Unfähigkeit des Kunden oder jeglicher Änderung der Rechtsform des Kunden als aufgehoben zu betrachten. Im Falle der Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber, behalten wir uns das Recht vor, erstens die weitere Erfüllung dieses speziellen Vertrags oder eines anderen Vertrags mit dem Kunden aufzuschieben, bis alle Rückstände vollständig vom Kunden bezahlt sind, und zweitens den Vertrag rechtlich ohne vorherige Ankündigung zu Ungunsten des Kunden als aufgehoben zu betrachten. In allen Fällen, in denen der Vertrag zu Ungunsten des Kunden aufgehoben wird, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen eine Stornogebühr in Höhe von 40% des Wertes des betreffenden Vertrags zu zahlen, wobei wir nachweisen können, dass der tatsächliche Schaden durch alle gesetzlichen Mittel höher ist als der Pauschalbetrag.


Artikel 11. 

Im Falle höherer Gewalt, die uns oder einen unserer Lieferanten betrifft, wird die Erfüllung des Vertrags solange ausgesetzt, wie die Umstände höherer Gewalt die Erfüllung für uns unmöglich machen, unbeschadet unseres Rechts, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. Höhere Gewalt gibt dem Kunden kein Recht auf Kündigung, Schadensersatz oder Vertragsauflösung. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Krieg, Kriegsgefahr und Aufstände, Terrorandrohungen, behindernde Maßnahmen in- und ausländischer Regierungen, Feuer, Streiks, Maschinenschäden, Insolvenz eines Lieferanten, Lieferverzögerungen eines Lieferanten, Streiks im Betrieb eines Lieferanten, Personalmangel, Verkehrsbehinderungen, Transportmangel, Überschwemmungen, Aussperrungen, Sabotage und allgemein alle unvorhergesehenen Umstände, ob im Inland oder im Ausland, wodurch die Einhaltung des Vertrags von uns nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann.


Artikel 12. 

Die Verträge werden in Brüssel unterzeichnet und unterliegen ausschließlich belgischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Erfüllung des Vertrags ergeben könnten, unterliegen der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Brüssel, Sektion Brüssel, oder des Gerichts erster Instanz Brüssel, Sektion Brüssel, oder des Friedensgerichts des vierten Kantons Wolvertem, es sei denn, wir entscheiden uns, den Streitfall vor das Gericht zu bringen, in dessen Bezirk der Kunde ansässig ist oder seinen Geschäftssitz hat.


Artikel 13. 

Gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz der Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt der Kunde uns seine eindeutige Zustimmung, alle uns übermittelten personenbezogenen Daten in eine Datei aufzunehmen und zu verarbeiten. Wie im Gesetz über den Schutz der Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen, wird diese Datei vom Ausschuss für den Schutz der Privatsphäre gekennzeichnet. Die so bereitgestellten personenbezogenen Daten sind ausschließlich für interne, kommerzielle und Marketingzwecke bestimmt. Sie können mit anderen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit uns verbunden sind, für kommerzielle Zwecke geteilt werden. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, kann er uns einen einfachen Brief schreiben, in dem er seinen Namen, seine Adresse und seine Kundennummer angibt.

Ecoprox BV 
Londerzeelsesteenweg 34, 
1861 Wolvertem, België 

+32 02 609 53 75
BTW BE0797506581